Mehrdemokratie e.V.: Kandidatenumfrage zur Landtagswahl Hessen 2013
Als PIRATEN Direktkandidat zur Landtagswahl 2013 des Wahlkreises 27 Wetterau III habe ich einen Fragebogen von Mehr Demokratie e.V. erhalten.
Aus Transparenz-Gründen veröffentliche hier die Fragen und meine Antworten.
Sobald ich einen Link vom Mehr Demokratie e.V. bekomme, unter dem meine Antworten zu finden sind, werde ich diesen hier veröffentlichen.
Frage 1: Befürworten Sie eine Senkung des Unterschriftenquorums für Bürgerbegehren?
Damit ein Bürgerentscheid stattfindet, muss das Bürgerbegehren von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter in der jeweiligen Kommune unterzeichnet werden. Die Höhe des erforderlichen Unterschriftenquorums ist je nach Einwohnerzahl in der Kommune gestaffelt und liegt zwischen 3 und 10 Prozent. In Kommunen über 100.000 Einwohner gilt ein Unterschriftenquorum von 3 Prozent, in Kommunen über 50.000 Einwohner 5 Prozent und in den sonstigen Kommunen ein Quorum von 10 Prozent. Bezieht sich ein Bürgerbegehren auf einen Beschluss der Kommunalvertretung, so müssen diese Unterschriften innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung des Beschlusses zusammen kommen.
Meine Antwort: Ja
Frage 2: Sind Sie für die Abschaffung des Zustimmungsquorums für Bürgerentscheide?
Anders als bei Wahlen gilt bei der Abstimmung über eine kommunalpolitische Frage zusätzlich ein Zustimmungsquorum. Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, reicht nicht nur eine Mehrheit der Ja-Stimmen. Zusätzlich müssen unabhängig von der Gemeindegröße mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten dem Anliegen einer Initiative zustimmen.
Meine Antwort: Ja (Eine Anmerkung zu den Zustimmungsquoren. Ich unterstütze die Forderung der Senkung der Quoren, allerdings nicht, wie in Ihrer Frage suggeriert auf Null. Ein sinnvolles Quorum sollte es geben.)
Frage 3: Sind Sie dafür, das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren zu senken?
Das direktdemokratische Verfahren auf Landesebene ist dreistufig. In der zweiten Stufe, dem Volksbegehren, müssen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten in zwei Monaten das Anliegen der Initiative unterzeichnen, damit ein Volksentscheid stattfinden kann. Das Unterschriftenquorum entspricht zurzeit etwa 870.000 Wahlberechtigten.
Meine Antwort: Ja
Auf wie viel Prozent würden Sie das Unterschriftenquorum senken?
Meine Antwort: 3%
Frage 4: Sind Sie dafür, dass verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide eingeführt werden?
In allen anderen Bundesländern kann auch die Landesverfassung auf dem Wege eines Volksbegehrens von den Bürgerinnen und Bürgern geändert werden. Hier sind die erforderlichen Quoren in der Regel höher angesetzt als bei einfachgesetzlichen Volksbegehren. In Hessen sind Verfassungsänderungen bisher von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen.
Antwort: Ja
Frage 5: Sind Sie dafür, dass in Hessen Unterschriften auch auf Listen frei gesammelt werden dürfen?
Zur Unterstützung eines Volksbegehrens kann die Unterschrift nur auf den Ämtern geleistet werden. Die freie Sammlung von Unterschriften auf Marktplätzen, Veranstaltungen oder im Bekanntenkreis ist unzulässig. In mehr als der Hälfte der Bundesländer ist die freie Sammlung oder eine Kombination aus freier Sammlung und Amtseintragung möglich.
Meine Antwort: Ja
Frage 6: Sind Sie für die Einführung bundesweiter Volksentscheide?
In den Kommunen und auf Landesebene können die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland über einzelne Sachfragen abstimmen. Diese Möglichkeit besteht in bundespolitischen Fragen bisher nicht. Auch im europäischen Vergleich ist Deutschland das einzige Land innerhalb der EU, welches noch keinen nationalen Volksentscheid erlebt hat. Dem Bundesrat liegt eine Initiative des Bundeslands Schleswig-Holstein zur Einführung bundesweiter Volksentscheide zur Beratung vor. Die zukünftige hessische Landesregierung könnte sich dieser Initiative anschließen.
Meine Antwort: Ja
Ihr persönliches Statement
Mit Ihrem persönlichen Statement erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Haltung zu den einzelnen Fragen zu begründen und den Wählerinnen und Wählern detaillierter zu beschreiben. (max. 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Meine Antwort: Meines Erachtens sind die fehlende Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen der Grund für das Desinteresse der Bürger an der Politik. Wenn es wieder eine Politik für und mit den Bürgern geben soll, ist es notwendig den Bürger mehr als bisher an den Entscheidungen zu beteiligen. Der Bürger muss sich wieder mit der Politik identifizieren können, dazu braucht es Mitbestimmung.
Das ist eine klares ja von mir für mehr Mitbestimmung und Volksentscheide.
Allerdings geht Mitbestimmung auch nur mit ausreichendem und fundierten Wissen zur Sache über die abgestimmt werden soll. Das heißt Mitbestimmung geht nicht ohne Transparenz. Zur Forderung von Mitbestimmung gehört auch die Forderung nach Transparenz.
Eine Anmerkung zu den Zustimmungsquoren. Ich unterstütze die Forderung der Senkung der Quoren, allerdings nicht, wie in Ihrer Frage suggeriert auf Null. Ein sinnvolles Quorum sollte es geben.
Ihr Feedback:
Meine Feedback: Mein akademischer Titel ist Diplom Informatiker, den kann ich leider nicht eintragen. Ansonsten finde ich die Idee der Kandidatenbefragung gut.