Unbemerkt von den meisten Bürger, die sich nur gelegentlich mit Politik beschäftigen bereitet das Land Hessen die Aufnahme des sogenannten Schuldenverbots in die hessische Verfassung vor. Dazu wird am 27. März 2011 ein Volksentscheid durchgeführt.
Erstaunlich ist, wie schlecht die Schwarz-Gelbe Regierung ihre Bevölkerung darauf vorbereitet. Daher möchte ich hier einige Punkte aufzählen um die Entscheidung etwas zu vereinfachen.
Das Schuldenverbot wurde von der Bundesregierung erlassen. Darin heißt es, das ab 2020 keine Schulden gemacht werden dürfen. Sollten die Länder davon abweichen wollen, brauchen sie dazu ein eigenes Gesetz. Daher will die hessische Regierung die Verfassung ändern, um ihr zu erlauben in außergewöhnliche Situation trotzdem Schulden machen zu können. Quasi ein Schuldenverbot mit Notausgang. Die Finanzkrise wäre so eine außergewöhnliche Situation gewesen.
Allerdings ist bis 2020 noch etwas Zeit. Da fragt man sich schon warum so eine Eile an den Tag gelegt wird.
Ein Erklärung dazu ist, das einige Länder wie zum Beispiel Schleswig Holstein, gegen das Bundesgesetz klagen. Ihrer Meinung nach greift das Bundesgesetz in die Finanzautonomie der Länder ein.
Könnte das nicht auch Hessen machen! Klar, aber … eventuell gibt es ja noch weitere Gründe das Gesetz zu wollen.
Beispielsweise weiß jeder das es von Zeit zu Zeit sinnvoll ist Schulden zu machen, sprich Kredite aufzunehmen. Grund und Boden wird von den meisten auf Pump gekauft. Es macht halt mehr Sinn ein Haus am Anfang des Lebens zu kaufen und darin zu wohnen, als wenn es bar bezahlt werden könnte. Genauso geht es Geschäftsleuten. Die ein Produkt herstellen möchten, aber nicht das nötige finanzielle Polster haben um Entwicklung und Produktion vorzufinanzieren. Das wird dann über Kredite ermöglicht.
Genauso geht es dem Staat.
Aber das heißt auch, das der Staat ab 2020 keine oder nur wenig Kredite aufnehmen kann, obwohl er dringend Geld braucht. Steuererhöhungen? Steuern bringen erst mit Verzögerung Geld in die Kasse. Eine weitere Möglichkeit wäre es das Tafelsilber zu verscherbeln.
Neudeutsch heißt das Public Privat Partnership oder öffentliche Private Partnerschaft. Öffentliche Hand und privater Investor gründen eine private Gesellschaft. Die öffentliche Hand bringt darin z.B. ihre Immobilien ein, der private Investor finanziert z.B. die Renovierung der selbigen. Das ganze wird dann 30 Jahre an den Staat zurück vermietet. Ob jemals danach noch mal was renoviert wird, ist fraglich. Weil es sich um eine private Gesellschaft handelt sind die Verträge nicht öffentlich und laufen sehr lang. Das 30 Jahre Mieteinnahmen mehr bringen, als die Renovierung kostet, davon kann bei privaten Firmen ausgegangen werden.
Um dieses Modell nicht zu gefährdend braucht Hessen die Verfassungsänderung. Denn sollte das Bundesgesetz gekippt werden, wäre es immer noch in der hessische Verfassung.
Egal was man nun glauben möchte. Bei so vielen Fragezeichen und Ungereimtheiten würde man als Privatperson keinen Vertrag unterschreiben. Warum sollten wir dann solch einer Verfassungsänderung zustimmen?
Ich werde mit NEIN stimmen!
Preisfrage zum Schluss: Der vorherige Ministerpräsident von Hessen arbeite jetzt bei welcher Firma? Und womit verdient diese Firma hauptsächlich ihr Geld? Ein Schelm wer schlimmes dabei denkt 😉